Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
NUJU STUDIOS – RETREATS
1. Veranstalter & Vertragspartner
Vertragspartner ist:
Nuju Studios e.U.
Wien, Österreich
E-Mail: welcome@nujustudios.com
Nuju Studios tritt bei den angebotenen Retreats als Reiseveranstalter im Sinne des österreichischen Pauschalreisegesetzes (PRG) auf.
2. Leistungsumfang
Die Retreats beinhalten eine Kombination aus:
Unterkunft & Verpflegung (gemäß jeweiliger Ausschreibung)
Kursleitung, Movement-/Pilates-Sessions und gemeinsame Aktivitäten
Lokale Transfers vor Ort (sofern in der jeweiligen Ausschreibung explizit inkludiert)
Die genauen Leistungen ergeben sich aus der Beschreibung des jeweiligen Retreat-Angebots im Online-Shop. An- und Abreise (z. B. Flüge) sind ausdrücklich nicht im Preis enthalten und von den Teilnehmer:innen eigenständig und auf eigene Verantwortung zu organisieren.
3. Zahlung & Zahlungspläne via Squarespace
Anzahlung (20 %): Zur verbindlichen Buchung ist eine Anzahlung von exakt 20 % des gewählten Gesamtreisepreises direkt beim Online-Checkout erforderlich. Diese Anzahlung ist im Rahmen der gesetzlichen Pauschalreiseverordnung (PRV) über unsere Insolvenzabsicherung vollständig geschützt.
Restzahlung (80 %): Der Restbetrag von 80 % wird zu dem im jeweiligen Zahlungsplan hinterlegten Fälligkeitsdatum automatisch über das beim Checkout gewählte Zahlungsmittel eingezogen. Dieser Termin wird so gewählt, dass er gesetzeskonform (gemäß § 4 Abs. 4 PRV) vor der maximal zulässigen Frist von 20 Tagen vor Reiseantritt liegt.
Kurzfristige Buchungen: Bei Buchungen nach dem offiziellen Fälligkeitsdatum der Restzahlung ist der Gesamtbetrag unmittelbar mit der Buchung fällig.
Bei nicht fristgerechter Zahlung oder fehlender Deckung des Zahlungsmittels behält sich Nuju Studios das Recht vor, nach erfolgloser Mahnung vom Vertrag zurückzutreten und den Platz kostenpflichtig neu zu vergeben.
4. Mindestteilnehmerzahl & Rücktritt durch den Veranstalter
Die Durchführung des Retreats setzt eine in der jeweiligen Ausschreibung definierte Mindestteilnehmerzahl voraus. Wird diese nicht erreicht, behält sich Nuju Studios das Recht vor, das Retreat bis spätestens 20 Tage vor Reisebeginn abzusagen.
In diesem Fall:
Werden alle bereits geleisteten Zahlungen (einschließlich Anzahlung) innerhalb von 14 Tagen vollständig erstattet.
Weitergehende Ansprüche (z. B. für bereits selbstständig gebuchte Flüge, Visa, Reiseausrüstung oder sonstige Fremdleistungen) bestehen ausdrücklich nicht.
5. Rücktritt durch Teilnehmer:innen (Stornobedingungen)
Da die Retreats für eine begrenzte Teilnehmerzahl geplant werden und Plätze sowie Unterkünfte im Ausland langfristig fest reserviert werden müssen, gelten bei einem Rücktritt durch die Teilnehmer:innen folgende Stornogebühren (bezogen auf den Gesamtreisepreis):
Mehr als 120 Tage vor Retreatbeginn: Einbehalt der geleisteten Anzahlung (20 % des Reisepreises). Diese Anzahlung ist ausdrücklich nicht refundierbar (non-refundable).
120–90 Tage vor Retreatbeginn: 40 % des Gesamtreisepreises.
89–30 Tage vor Retreatbeginn: 70 % des Gesamtreisepreises.
Ab 29 Tage vor Retreatbeginn / Nichterscheinen: 100 % des Gesamtreisepreises.
Stornierungen müssen schriftlich per E-Mail an welcome@nujustudios.com erfolgen (maßgeblich ist das Eingangsdatum). Zwingende gesetzliche Rücktrittsrechte nach dem PRG bleiben unberührt.
Wichtiger Hinweis: Es können keine Ausnahmen von den Stornogebühren gemacht werden – dies gilt ausdrücklich auch bei Krankheit, persönlichen oder familiären Umständen, Flugausfällen, Visa-Problemen, Streiks oder Wetterbedingungen.
Ersatzperson / Vertragsübertragung:
Der Platz kann bis spätestens 7 Tage vor Beginn des Retreats schriftlich auf eine andere geeignete Person übertragen werden (§ 7 PRG). Nuju Studios ist hierüber vorab per E-Mail zu informieren. Tatsächlich entstehende Mehrkosten durch die Übertragung werden an die Teilnehmer:innen weiterverrechnet.
6. Nichtinanspruchnahme von Leistungen
Bei verspäteter Anreise, vorzeitiger Abreise oder der Nichtinanspruchnahme einzelner inkludierter Leistungen (z. B. verpasste Kurseinheiten, Mahlzeiten oder Ausflüge) besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, Gutschriften oder Preisminderung.
7. Reise, Versicherung & Gesundheit
Teilnehmer:innen sind selbst verantwortlich für:
Die rechtzeitige An- und Abreise zum Veranstaltungsort.
Gültige Reisedokumente (Reisepass) sowie die Beschaffung eventuell erforderlicher Visa oder Einreisedokumente für das jeweilige Zielland.
Der Abschluss einer umfassenden Reiseversicherung (inkl. Reiserücktritts-, Reiseabbruch- und Auslandskrankenversicherung) wird unmittelbar nach der Buchung dringend empfohlen.
Die Teilnahme an allen sportlichen und körperlichen Einheiten erfolgt freiwillig und in eigener Verantwortung. Die Retreats stellen keine medizinische oder psychotherapeutische Behandlung dar. Relevante körperliche Einschränkungen, chronische Krankheiten oder Verletzungen sind der Kursleitung vorab zwingend mitzuteilen.
8. Programmänderungen
Nuju Studios behält sich vor, aus organisatorischen, personellen oder wetterbedingten Gründen geringfügige Änderungen im Ablauf, bei einzelnen Programmpunkten, Ausflügen oder Trainern vorzunehmen, sofern der Gesamtcharakter und die Qualität des Retreats gewahrt bleiben.
9. Höhere Gewalt
Bei außergewöhnlichen, unvermeidbaren und außerhalb der Kontrolle des Veranstalters liegenden Umständen (z. B. Naturkatastrophen, Streiks, politische Unruhen, Krieg, Pandemien, behördliche Anordnungen) kann Nuju Studios vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall werden alle geleisteten Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
10. Haftung
Nuju Studios haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Pauschalreisegesetzes. Für Sach- und Vermögensschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
Keine Haftung besteht für:
Eigenständig organisierte An- und Abreisen (Flüge, Züge etc.).
Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von persönlichen Gegenständen, Sportausrüstung und Wertgegenständen der Teilnehmer:innen.
Leistungen vor Ort, die in der Ausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
11. Mitwirkungspflicht & Mängelanzeige
Teilnehmer:innen sind verpflichtet, etwaige Probleme, Mängel oder Beanstandungen unverzüglich vor Ort der Retreat-Leitung mitzuteilen, um eine sofortige Behebung zu ermöglichen. Spätere Ansprüche können ausgeschlossen sein, wenn die Mängelanzeige schuldhaft versäumt wurde.
12. Verhalten & Teilnahme
Ein respektvoller, wertschätzender und toleranter Umgang innerhalb der Gruppe wird vorausgesetzt. Bei grob störendem, gefährdendem, beleidigendem oder gemeinschaftswidrigem Verhalten kann ein Ausschluss vom Retreat durch die Leitung erfolgen. Ein Anspruch auf Rückerstattung oder die Übernahme von Rückreisekosten besteht in diesem Fall nicht.
13. Haftung für Schäden
Teilnehmer:innen haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Personen- und Sachschäden, die sie an der Unterkunft, dem Inventar des Partner-Resorts, Transportmitteln oder der Natur vor Ort schuldhaft verursachen.
14. Medien & Nutzung
Im Rahmen des Retreats können Foto- und Videoaufnahmen durch Nuju Studios entstehen, die für zukünftige Marketing-, Werbe- und Social-Media-Zwecke (z. B. Website, Flyer, Instagram) verwendet werden. Mit der Teilnahme erklären sich die Gäste damit einverstanden. Eine kommerzielle Nutzung der Aufnahmen, Content Creation für eigene gewerbliche Zwecke oder Markenpromotion durch Teilnehmer:innen ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Nuju Studios untersagt.
15. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Abwicklung der Buchung, Durchführung des Retreats und Erfüllung gesetzlicher Pflichten gemäß den Bestimmungen der DSGVO elektronisch verarbeitet.
16. Gesetzliche Insolvenzabsicherung
Die nach der österreichischen Pauschalreiseverordnung (PRV) vorgeschriebene Absicherung für Kundengelder ist über die Zurich Insurance Europe AG in Kooperation mit der KAERA AG eingerichtet. Abwickler im Schadensfall ist die call us Assistance International GmbH (Hotline: +43 1 313 89). Ansprüche sind innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt der Insolvenz direkt beim Abwickler anzumelden.
17. Anwendbares Recht, Margenbesteuerung & Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht.
Es erfolgt kein gesonderter Ausweis der Umsatzsteuer auf der Rechnung aufgrund der Anwendung der gesetzlichen Differenzbesteuerung für Reiseleistungen gemäß § 23 UStG.
Gerichtsstand ist Wien, soweit gesetzlich zulässig.